24.06.2020: Neue Anwendungsbereiche ab 15. August 2018Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Ab dem 15.08.2018 fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG (sogenannter offener Anwendungsbereich oder Open Scope) – es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand ausgeschlossen.