Titelbild Elektrogesetz ElektroG
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"Passive" Geräte ab 01.05.2019 im Anwendungsbereich!ElektroG

25.04.2019

Ab dem 01.05.2019 sieht die stiftung ear – wie viele europäische Länder bereits jetzt – sogenannte „passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.

 

Betroffen von der neuen Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung usw..

 

Sind Sie Hersteller solcher „passiver“ Geräte, stellen Sie bitte rechtzeitig vor dem 01.05.2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag. „Passive" Geräte sind den Kategorien 4 bis 6 zuzuordnen.



Weitere Informationen

www.stiftung-ear.de/de/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung/passive-geraete



 Kontakt

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

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