Titelbild Förderung Heizung
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Neuerungen bei KfW und BAFAHeizungsförderung

Änderungen KfW-Förderung bei Heizanlagen

Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Ebenso bleibt der KfW-Ergänzungskredit davon unberührt.  Konkret bedeutet dies, dass Öl-Brennwertheizungen, Gas-Brennwertheizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Maßnahmenpakete „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ nicht mehr von der KfW gefördert werden. Auch bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151/430) erhalten Hauseigentümer keine Förderung mehr für Wärmeerzeuger, die mit Öl heizen (z. B. Öl-Brennwertkessel). Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Unabhängig davon müssen Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl weiterhin bei der energetischen Berechnung für ein KfW-Effizienzhaus berücksichtigt werden. Neubauten (Programm 153) erhalten überhaupt keine Förderung mehr, wenn sie Heizungen auf Ölbasis einbauen.

 

Neuerungen Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ des BAFA

Das BAFA stellt seine Förderlogik um und fördert nun anteilig die Investitionskosten. Das berücksichtigt auch die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Installation der neuen Anlage. Bisher richtete sich die Förderhöhe i.d.R. nach der Anlagengröße.

Zudem werden nun auch Gas-Brennwertkessel über das BAFA gefördert, sofern diese direkt oder innerhalb von zwei Jahren mit erneuerbaren Wärmeerzeugern kombiniert werden. Demgegenüber werden Öl-Brennwertkessel nicht gefördert, auch nicht in Kombination mit erneuerbarer Wärme.

 

In bestehenden Gebäuden werden folgende Technologien gefördert:

  • 35 % für Biomasseanlagen oder Wärmepumpenanlagen
  • 35 % für Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • 30 % für Solarkollektoranlagen
  • 30 % für Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung
  • 20 % für Gas-Hybridheizungen mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung („Renewable Ready“)

 

Beim Austausch von Ölheizungen erhöhen sich die Zuschüsse um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40%.  In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

 

Weitere Informationen:

 KfW-Förderung bei Heizanlagen
 KfW-Ergänzungskredit
 Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ des BAFA
 Förderübersicht des BAFA


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Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

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