
Neue Anwendungsbereiche ab 15. August 2018Elektro- und Elektronikgerätegesetz
17.04.2018
Ab dem 15.08.2018 fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG (sogenannter offener Anwendungsbereich oder Open Scope) – es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand ausgeschlossen. Somit können beispielsweise auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig werden.
Mit der Einführung dieses offenen Anwendungsbereiches ist eine Änderung der Kategorien verbunden.
Die bisherigen 10 Kategorien werden auf folgende 6 Kategorien reduziert:
Kategorie 1: Wärmeüberträger
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
Kategorie 3: Lampen
Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Ausführliche Informationen, Online-Seminare und Beispiele finden Sie auf der Seite der Stiftung ear, der Gemeinsamen Stelle der Hersteller im Sinne des Elektor- und Elektronikgesetzes (ElektroG)
www.stiftung-ear.de/elektrog-2018
Bei Fragen zum Thema
Geschäftsbereich WirtschaftsförderungUnternehmensberatung - Umwelt
Tel. 0721 1600-162