Bei Fragen zur Prüfung, zu Fördermöglichkeiten oder bei Problemen im Betrieb oder in der BerufsschuleBeratung für Auszubildende
Unsere Ausbildungsberatung ist neutral und steht den Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden gleichermaßen zur Verfügung und kann über Rechte und Pflichten beider Seiten Auskunft geben.
Unser Beratungs-Team beantwortet dir alle Fragen rund um die Ausbildung und steht dir während deiner Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Die wichtigsten Infos findest du auf dieser Seite. Solltest du weitere Fragen haben, kontaktiere einfach unser Team der Ausbildungsberatung.
Ablauf deiner Ausbildung
Dual bedeutet „zwei“. Eine duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule wird durch eine sogenannte „überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ ergänzt. Das sind Lehrgänge in den Ausbildungszentren des Handwerks.
Sie finden u.a. bei uns in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe statt.
Dort werden praktische Inhalte vermittelt, die im Ausbildungsbetrieb selten vorkommen. So soll gewährleistet werden, dass du nach deiner Ausbildung alle wichtigen Arbeitstechniken in deinem Beruf erlernt hast.
Eine duale Ausbildung im Handwerk dauert in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Die Ausbildung endet mit einer Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Weitere Themen und Links
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Deutsche Meisterschaft - Wettbewerb
Praktika für AZUBIS im Ausland
www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
Weitere interessante Links
Förderung für junge Handwerker:innen
Was wird gefördert?
- Fachbezogene berufliche Weiterbildung
- Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
- Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland
- Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- IT-Bonus einmalig 250 € für Computer im ersten Förderjahr
- Prüfungskosten
Die Maßnahmen wählt man selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Wer wird gefördert?
- Berufstätige, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind
- die Gesellenprüfung mit Durchschnittsnote 1,9 und besser abgeschlossen haben
- besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
- vom Betrieb begründet vorgeschlagen werden