Betrieblicher Umweltschutz bedeutet effektive Risikovorsorge und nachhaltige UnternehmensentwicklungEntwickeln Sie Ihren Betrieb nachhaltig
Wir beraten und unterstützen Sie:
- Abfall (Vermeidung, Verwertung, Entsorgung, elektronisches Abfallnachweisverfahren)
- Energie (Erneuerbare Energien, Energieeinkaufsgemeinschaft, Energiesparcheck)
- Förderprogramme (Wegweiser zur Unternehmensförderung)
- Gefahrstoffe (Betriebsanweisungen, Lagerung)
- Lärm, Luft (Emission, Immission)
- Naturschutz
- Umweltmanagement (EG-Öko-Audit, Umweltzeichen)
- Umweltrecht (Gesetze und Verordnungen)
- Gefahrgut
- Wasser, Abwasser
Themen, Projekte und Netzwerke
Die Klimaallianz Karlsruhe ist ein freiwilliges und kostenfreies Netzwerk von Unternehmen, die sich im gegenseitigen Austausch und mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe auf den Weg zur Klimaneutralität begeben. Die Klimaallianz Karlsruhe ist eine freiwillige und kostenfreie Kooperation zwischen der Stadt und Unternehmen in Karlsruhe, mit der die gemeinsame Zusammenarbeit intensiviert und die Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt werden.
Jedes Unternehmen soll dabei, abhängig von seiner Ausgangslage und bisheriger Aktivitäten, das städtische Klimaschutzziel auf seine betriebliche Situation herunterbrechen und geeignete Minderungsmaßnahmen festlegen.
Die Handwerkskammer Karlsruhe ist Kooperationspartner der Klimaallianz und unterstützt Sie gerne auf dem Weg ins Bündnis.
Zum Bündnis Klimaallianz Karlsruhe
Sie möchten eine Treibhausgasbilanz für Ihr Unternehmen erstellen, den Einstieg ins Klimaschutzmanagement finden und gleichzeitig Ihre Zukunftsfähigkeit stärken?
Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt!
Eine neue Runde des KLIMAfit-Programms startet – und wir freuen uns, Karlsruher Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Klimaschutz und Wettbewerbsstärke zu begleiten.
Gemeinsam erarbeiten wir eine Treibhausgasbilanz und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab, um Emissionen zu senken, Energiekosten zu reduzieren und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Wir wissen: Der erste Schritt fällt oft leichter, wenn man ihn nicht alleine geht. Deshalb setzen wir auf gemeinsames Lernen, kollegialen Austausch und fachliche Begleitung.
Ihr Nutzen im Überblick:
- 4 gemeinsame Workshops mit fachlichem Input und Erfahrungsaustausch
- Erstellung einer Treibhausgasbilanz
- Konkrete Maßnahmenplanung zur Emissionsminderung und Kostenreduktion
- Professionelle Energieberatung inklusive Vor-Ort-Begehung
- KLIMAfit-Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg
- Finanzielle Unterstützung durch Landesförderprogramm und durch die Stadt Karlsruhe
Start ist im September 2025.
Die Projektlaufzeit beträgt 9 Monate, der Eigenanteil liegt bei 2.000 €. KLIMAfit – Ihr nächster Schritt in eine erfolgreiche und klimafreundliche Zukunft. Jetzt dabei sein und den Unterschied machen!
Anmeldung & Informationen:
Mail: klimafit@kek-karlsruhe.de
Tel.: 0721 480 88 22
Informationsseite Netzwerk Energieeffizienz (KEFF)
www.mittelstand-energiewende.de
E-Tool: Jetzt Energiekosten senken!
Hintergrund
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (kurz: MIE) ist ein gemeinsames Projekt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. (DIHK), des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Sie hat zum Ziel, den Mittelstand bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Energiewende, insbesondere beim Thema Energieeffizienz zu unterstützen. Für das Handwerk beteiligen sich neben dem ZDH als Zentralverband insbesondere 7 Umweltzentren des Handwerks und das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik. Von diesen wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Betrieben aus energieintensiven Gewerken analysiert, Optimierungsvorschläge erarbeitet und daraus eine Reihe von Materialien und Arbeitshilfen für das Handwerk entwickelt.
Dazu zählen Branchenleitfäden, ein sogenannter Werkzeugkoffer, die Darstellung von erfolgreichen Maßnahmen und die Arbeitshilfe des Energiebuches. Aktuell geht es im handwerklichen Bereich der MIE um eine verstärkte Digitalisierung der unterstützenden Instrumente sowie die Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken und die Vorbereitung auf zukünftige politische Vorgaben.
Dabei werden diese Akteure durch ein Netz sogenannter Transferpartner unterstützt. Diese haben die Aufgabe, die Unterstützung der handwerklichen Unternehmen in der Energiewende in der Breite zu fördern. Dies ist auch die Intention der Handwerkskammer Karlsruhe, weshalb sie sich als Transferpartner an der MIE beteiligt. Interessierte Handwerksbetriebe können sich an die Umweltberatung wenden.
Das Land Baden-Württemberg fördert „Regionale PV-Netzwerke“. Ziel des Projekts ist es, den Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Region zu beschleunigen.
Deshalb stellen wir, gerade im Zusammenhang mit diesem Projekt, die Leistungen unserer Handwerksbetriebe im Bereich Photovoltaik zusammen. Die Angebotspalette unserer Betriebe soll an Interessierte weitergegeben und auch auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.
Zum 1. Januar 2025 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Anforderungen an die Sachkunde von Personen regelt, die an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) oder natürlichen Kältemitteln (z. B. CO₂, Ammoniak, Propan) arbeiten. Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 2015/2067 und bringt wichtige Änderungen mit sich – insbesondere für Handwerksbetriebe aus dem SHK- und Kältebereich.
Zum Merkblatt
Die Handwerkskammer Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die Zertifizierung nach Umweltrecht nicht die separate handwerksrechtliche Betrachtung ersetzt. Des Weiteren stellt die Handwerkskammer Karlsruhe selbst keine Sachkundebescheinigungen aus.
Erwerb Sachkundenachweis
Wenn Sie Interesse am Erwerb eines Sachkundenachweises nach Anlage 4c der TRGS 519 oder der Verlängerung der Sachkunde haben, finden Sie auf der Internetseite unserer Bildungsakademie weitere Informationen.
Die Sachkunde nach TRGS 519 ist 6 Jahre gültig. Um die Gültigkeit zu verlängern, muss rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums eine behördlich anerkannte Auffrischungsschulung absolviert werden, die wir über unsere Bildungsakademie ebenfalls anbieten.
Eine Überschreitung der 6-Jahres-Frist – auch aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen – führt zum Verfall der Sachkunde. In diesem Fall ist eine erneute vollständige Sachkundeschulung mit Prüfung erforderlich. Ausnahmen oder Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen.
Wir empfehlen daher allen Betrieben, den Ablauf der Sachkunde frühzeitig im Blick zu behalten und Auffrischungstermine rechtzeitig einzuplanen.
- abfallrechtliche Regelungen
- Entsorgungsmöglichkeiten
- richtigen Umgang mit Abfällen und mögliche Einsparpotenziale
Links
Von uns erfahren Sie Details zu:
- Förderhöhe
- Antragstellung
- Verwendungszweck
- Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen
Links
Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie
Energieeffizienz und Umweltschutz - Förderangebote von KfW und BMWi
Kombi-Darlehen Mittelstand der L-Bank

Pforzheim und Enzkreis:
Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH
Email: info@keep-energieagentur.de
Telefon: 07231 308 6868
Aktuelle Informationen

Besserer Schutz vor Asbest und anderen krebserzeugenden Stoffen Geänderte Gefahrstoffverordnung

Neue Durchführungsverordnung Neue Sachkunderegelung für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen
Verkehr- und Mobilitätsmanagement
Beratung und Interessensvertretung
Fuhrparkmanagement, Spritsparendes Fahren, Fahrsicherheitstraining, neue Fahrzeugantriebe, Elektromobilität sind wichtige Themen im mobilen Handwerksalltag.
Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise für den betrieblichen Verkehr und vertreten die Interessen des Handwerks bei Verkehrsplanungen.
Fuhrpark erneuern?
Sie wollen Ihre Fahrzeugflotte modernisieren und denken dabei besonders an elektrische (Nutz-)Fahrzeuge, Lastenfahrräder, Umrüstung bestehender Fahrzeuge und Schaffung von Infrastruktur für Elektromobilität?
Sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen Tipps und Hinweise zu den aktuellen Elektrofahrzeugen oder Veranstaltungen zum Thema Elektromobilität.
Ladeinfrastruktur in Betrieben
Förderung für Fuhrpark und Mitarbeiterparkplätze
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche Elektrofahrzeuge sowie für Dienstfahrzeuge. Gefördert werden der Kauf und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken, sagt Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ bietet dabei eine entscheidende finanzielle Unterstützung für interessierte Betriebe. Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Technische Leitfäden
Eine anwenderfreundliche, sichere, flächendeckende und leistungsfähige Ladeinfrastruktur hat erheblichen Einfluss auf das zuverlässige Laden eines Elektrofahrzeuges und stellt eine der Grundvoraussetzungen für ein stetig wachsendes Interesse an der Elektromobilität dar.
Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert E-Mobilität
Jetzt auf E-Mobilität umsteigen und von Zuschüssen des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg profitieren: Beim Kauf oder Leasing von E-Lastenrädern und E-Pkw in Kombination mit einer Photovoltaikanlage gibt es jeweils eine Prämie vom Land. Unternehmen, Vereine, Selbstständige, gemeinnützige Organisationen und Kommunen erhalten z. B. 1.000 Euro für Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e sowie Pkw (M1) bzw. bis zu 2.500 Euro für E-Lastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e. Der Umstieg lohnt sich!
Weitere Informationen zur Antragstellung