Neue Durchführungsverordnung Neue Sachkunderegelung für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen

Für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gibt es eine neue Sachkunderegelung. 

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Zum 1. Januar 2025 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Anforderungen an die Sachkunde von Personen regelt, die an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) oder natürlichen Kältemitteln (z. B. CO₂, Ammoniak, Propan) arbeiten.

Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 2015/2067 und bringt wichtige Änderungen mit sich – insbesondere für Handwerksbetriebe aus dem SHK- und Kältebereich.



Lesen Sie hier, was die Verordnung konkret besagt:

Die Handwerkskammer Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die Zertifizierung nach Umweltrecht nicht die separate handwerksrechtliche Betrachtung ersetzt. Des Weiteren stellt die Handwerkskammer Karlsruhe selbst keine Sachkundebescheinigungen aus!



Kontakt

Kevin Manuel Wendel

Geschäftsbereich WirtschaftsförderungUnternehmensberatung - Umwelt

Friedrichsplatz 4-5

76133 Karlsruhe

Tel. 0721 1600-162

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