Neue Durchführungsverordnung Neue Sachkunderegelung für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen
Für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gibt es eine neue Sachkunderegelung.

Zum 1. Januar 2025 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Anforderungen an die Sachkunde von Personen regelt, die an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) oder natürlichen Kältemitteln (z. B. CO₂, Ammoniak, Propan) arbeiten.
Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 2015/2067 und bringt wichtige Änderungen mit sich – insbesondere für Handwerksbetriebe aus dem SHK- und Kältebereich.
Lesen Sie hier, was die Verordnung konkret besagt:
Die Handwerkskammer Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die Zertifizierung nach Umweltrecht nicht die separate handwerksrechtliche Betrachtung ersetzt. Des Weiteren stellt die Handwerkskammer Karlsruhe selbst keine Sachkundebescheinigungen aus!