Besserer Schutz vor Asbest und anderen krebserzeugenden Stoffen Geänderte Gefahrstoffverordnung
Seit dem 5. Dezember 2024 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Das Ziel der Überarbeitung ist es, die Beschäftigten noch besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen - einschließlich Asbest - zu schützen.

Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die überarbeitete Gefahrstoffverordnung, die den Schutz vor krebserzeugenden Stoffen, insbesondere Asbest, verbessert.
Neu ist ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept, das strengere Schutzmaßnahmen bei höherem Risiko vorschreibt. Veranlasser (z. B. Bauherren) müssen nun Informationen zu Asbest weitergeben.
Für Beschäftigte gibt es ein modulares Schulungssystem, und Arbeiten mit hohem Risiko sind zulassungspflichtig.
Die funktionale Instandhaltung ist nun klar geregelt, und das Überdecken von Asbestmaterialien bleibt verboten.
Die vollständige Verodnung finden Sie unten in diesem Beitrag.