Merkblatt zur Nebentätigkeit überarbeitetNebenerwerb im Handwerk
Unser Merkblatt zur Nebentätigkeit gibt Ihnen einen Überblick, ob die geplante nebenberufliche Selbständigkeit mit Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis vereinbar ist.
Unser Merkblatt zur Nebentätigkeit gibt Ihnen einen Überblick, ob die geplante nebenberufliche Selbständigkeit mit Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis vereinbar ist.
Im nächsten Jahr tritt die Gesetzesreform des Bauvertragsrechts in Kraft. Damit gelten neue Regelungen für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Werkverträge. Die Reform will das Werkvertragsrecht modernisieren und an die Anforderungen von Bauvorhaben anpassen.
Auch im Friseurhandwerk gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR/Stunde und verdrängt das ursprüngliche Branchenmindestentgelt von 8,50 EUR/Stunde.
Nach einer Entscheidung des BGH liegt Schwarzarbeit auch dann vor, wenn Handwerker und Kunde erst nachträglich vereinbaren, dass die Arbeiten ganz oder auch nur teilweise ohne Rechnung bezahlt werden sollen. Der Werkvertrag ist auch bei nachträglicher "Ohne-Rechnung-Abrede" nichtig.
Zum 1. April 2017 gibt es erstmals eine gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages. Außerdem gelten neue, deutlich geänderte Regelungen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Seit dem 01.02.2017 gelten neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Das aktualisierte Merkblatt unserer Rechtsberatung enthält alle wichtigen Informationen und Mustertexte für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Firmenwebseite.
Ab dem 01.02.2017 gelten neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Das Merkblatt unserer Rechtsberatung enthält alle wichtigen Informationen und ein Formulierungsvorschlag für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Firmenwebseite.
Die Jahresabschlussunterlagen für das Jahr 2015 müssen bis Ende des Jahres 2016 elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden.
Zum 01.01.2017 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission, dem die Bundesregierung gefolgt ist.
Das Merkblatt unserer Rechtsberatung zeigt Arbeitgebern, was sie bei der Aushangpflicht alles beachten müssen.