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Neuregelungen ab April 2014Arbeitsvertrag und Zeitarbeit

23.03.2017

Zum 1. April 2017 gibt es erstmals eine gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages. Außerdem gelten neue, deutlich geänderte Regelungen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern. Was Handwerksbetriebe künftig beachten müssen, finden Sie im Artikel der DHZ oder Sie wenden sich direkt mit ihren Fragen an einen unserer Ansprechpartner.