
Mindestlohn von 8,84 EUR/StundeFriseurhandwerk
10.04.2017
Auch im Friseurhandwerk gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR/Stunde. Zum Jahresbeginn ist der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 EUR je Arbeitsstunde erhöht worden. Der erhöhte gesetzliche Mindestlohn verdrängt das ursprüngliche Branchenmindestentgelt von 8,50 EUR/Stunde.