
Neue Informationspflichten für BetriebeVerbraucherschlichtung
18.01.2017
Ab dem 01.02.2017 gelten neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Das Merkblatt unserer Rechtsberatung enthält alle wichtigen Informationen und ein Formulierungsvorschlag für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Firmenwebseite.