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Thomas Francois - Fotolia

Unterlagen rechtzeitig einreichenJahresabschluss 2015

28.11.2016

Achtung Frist!

Die Jahresabschlussunterlagen für das Jahr 2015 müssen bis Ende des Jahres 2016 elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden!



Betriebe, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben, z.B. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG sind aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, bzw. bei Kleinstbetrieben, die Abschlüsse zu hinterlegen.

 

Um den Geschäftspartnern und Kunden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu gewähren, werden die Jahresabschlüsse jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Da bei den meisten Betrieben das Kalenderjahr auch das Geschäftsjahr ist, müssen die Abschlüsse rechtzeitig zum Ablauf des Folgejahres an den Bundesanzeiger übermittelt werden.



Der Bundesanzeiger bietet auf seiner  Internetseite ein Portal zur elektronischen Übermittlung.

 

Das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich verpflichtet, gegen Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ein Ordnungsgeldverfahren einzuleiten. Das Ordnungsgeld beträgt 2.500 € und wird gegen die Gesellschaft festgesetzt, es kann aber auch gegen den gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft persönlich ergehen.

Den Jahresabschluss 2015 also rechtzeitig erstellen und in elektronischer Form dem Bundesanzeiger zuleiten!