Fristverlängerung für AbgabeGrundsteuerwerterklärungen
Nachdem der Bundesminister der Finanzen und einzelne Länder bereits eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen in Aussicht gestellt hatten, hat sich die Finanzministerkonferenz nun in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2022 darauf geeinigt, die Abgabefrist bundesweit bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern.