
Verordnung zur Änderung und neue Weisungen der Bundesagentur für ArbeitKurzarbeitergeldzugangsverordnung
24.10.2022
Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld wurden verlängert. Auch Leiharbeitnehmer haben weiterhin Zugang zum Kurzarbeitergeld. Hierzu erhalten Sie die entsprechenden Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Verordnung wurde am 26. September 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27. September 2022 in Kraft getreten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor diesem Hintergrund die Weisung vom 27. September 2022 - Kurzarbeitergeld - Verlängerung des erleichterten Zugangs veröffentlicht.
Ebenfalls wurde die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer verlängert.
Verordnung finden Sie unter www.bundesanzeiger.de und ist am 30. September 2022 in Kraft getreten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat auch die zugehörige Weisung vom 04. Oktober 2022 aktualisiert.