Laptop auf einem Tisch. Auf dem Bildschirm steht Google Fonts.
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Reagieren Sie nicht direkt auf AbmahnungenAbmahnkanzleien wegen Google Fonts

11.10.2022

Derzeit kursieren viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen Google Fonts. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Behauptet wird, dass Sie als Homepagebetreiber gegen den Datenschutz verstoßen haben sollen.

 

Der Vorwurf

Besucht ein Kunde Ihre Homepage, dann soll es möglich sein, dass durch die verwendete Schriftart des Anbieters Google („Google Fonts“) automatisch eine Weiterleitung von persönlichen Daten Ihrer Kunden direkt an Google erfolgen.

Ob der Vorwurf stimmt, oder ob es sich um „Geldmacherei“ handelt, müssten Sie zunächst prüfen.

Deshalb: Reagieren Sie nicht direkt auf Abmahnungen und bezahlen Sie diese nicht einfach.

 

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie stattdessen mit dem Manager Ihrer Homepage Ihre Google Fonts-Integration. Dieser soll u.a. auch prüfen, ob Sie Google Fonts remote oder lokal eingebunden haben. Denn nur so lässt sich klären, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorliegt. Ggf. soll er einen evtl. Verstoß künftig unterbinden und im Falle der Remote-Einbindung auf eine lokale Einbindung umsteigen und Sie qualifiziert beraten.

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an unsere Rechtsberatung.

 

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