Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre FAQ mit Blick auf die steigenden Energiepreise und mögliche Versorgungsengpässe geändertFAQ zum Thema Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass die aktuellen Preissteigerungen für Energie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen können, Versorgungsengpässe bei Energie jedoch schon. Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Jahresende verlängert.