
Neue Vorgaben beachtenUmsetzung EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie
15.08.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) veröffentlicht, welches am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.
In diesem finden sich die Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie, welche sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz auswirken.
Die neuen Regelungen finden Sie unter:
BMAS - Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im Zivilrecht