Richterhammer im Vordergrund, dahinter liegt ein Europaflagge auf dem Tisch.
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Neue Vorgaben beachtenUmsetzung EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie

15.08.2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) veröffentlicht, welches am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

 

In diesem finden sich die Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie, welche sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz auswirken.

 

Die neuen Regelungen finden Sie unter:

 BMAS - Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie im Zivilrecht

 

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