Fachbuch Arbeitsrecht und links davon eine Justitia.
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Seit dem 1.08.2022 gilt das reformierte Nachweisgesetz.Neues Nachweisgesetz: Das müssen Sie wissen

13.09.2022

Angepasste Arbeitsvertragsmuster

Zur Aktualisierung der „alten“ oder dem Abschluss ab dem 01.08.2022 eingegangener Arbeitsverhältnisse, stehen auf der Homepage des Baden-Württembergischen Handwerkstags Arbeitsvertragsmuster zur Verfügung:

 www.handwerk-bw.de/service/publikationen/arbeitsvertragsmuster





1. Was regelt das Nachweisgesetz generell?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen des zwischen beiden Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages auszustellen. Hiervon sind alle Arbeitsverhältnisse betroffen - unabhängig von Beschäftigungsumfang oder – dauer.



2. Welche Neuerungen gelten für ab dem 01.08.2022 begründete Arbeitsverhältnisse?

Zum einen wurde die Liste der nachweispflichtigen Vertragsbedingungen deutlich umfangreicher ausgestaltet. Zum anderen können Pflichtverstöße nunmehr mit einem Bußgeld geahndet werden. Der deutsche Gesetzgeber setzt hiermit die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie zur Schaffung transparenter und vorhersehbarer Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union um.



3. Welche Arbeitsbedingungen sind im Wesentlichen neuerlich nachweispflichtig?

  • bei befristeten Arbeitsverträgen: anstelle der vorhersehbaren Dauer des Arbeitsverhältnisses kann nun alternativ das konkrete Enddatum schriftlich fixiert werden
  • Dauer der Probezeit
  • Ruhepausen und –zeiten
  • bei Schichtarbeit: Angaben zu Rhythmus, System sowie die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen sowie Überstundenvergütung
  • etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • bei angebotener betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers, sofern der Versorgungsträger nicht zu dieser Information verpflichtet ist
  • das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • weitere Nachweispflichten ergeben sich bei Auslandstätigkeiten über vier aufeinanderfolgende Wochen sowie bei Arbeit auf Abruf
  • zusätzlich kommen seit dem 01.08.2022 umfangreichere Begründungspflichten, etwa bei Änderungsersuchen von Arbeitnehmern hinzu
  • auch Ausbildungsverhältnisse sind durch Ergänzungen der nachweispflichtigen Angaben im Berufsbildungsgesetz betroffen


4. In welcher Form und Frist muss der Nachweis erfolgen?

Die Nachweiserbringung muss schriftlich, also in Papierform erfolgen - in elektronischer Form ist sie ausgeschlossen. Die Fristen zur Erbringung der Nachweise sind stufenweise geregelt. Je nach Angabe gilt für Arbeitgeber eine Frist vom ersten Tag der Arbeitsleistung bis zu einem Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.



5. Gelten die neuen Regelungen auch für Arbeitsverhältnisse vor dem Stichtag?

Auch bei bereits vor dem Stichtag bestehenden Arbeitsverträgen haben Arbeitgeber – in diesem Fall jedoch nur auf Antrag ihrer Arbeitnehmer – die entsprechenden Nachweise unter Beachtung ebenfalls für diesen Fall stufenweise geregelter Fristen gleichermaßen in Schriftform zu erbringen.



6. Was passiert, wenn die Nachweispflicht nicht erfüllt wird?

Sofern die Pflichtangaben durch den Arbeitgeber nicht ordnungs- und fristgemäß erteilt werden, kann Arbeitgebern durch die Gewerbeaufsichtsämter ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro auferlegt werden.



7. Können Arbeitgeber von diesen Vorschriften abweichen?

Auch weitere getroffene Vereinbarungen können selbstverständlich immer schriftlich festgehalten werden. Zuungunsten von Arbeitnehmern darf jedoch nicht von den Vorschriften abgewichen werden.



Experten-Tipp der Handwerkskammer Karlsruhe:

Aktualisieren Sie Ihre „alten“ Arbeitsverträge schon jetzt oder reichen Sie ein Informationsschreiben mit den erforderlichen Angaben an Ihre bereits angestellten Arbeitnehmer aus, um dem Risiko von potentiell kostenträchtigen Fristversäumnissen vorzubeugen. Eine vorsorgliche Auskunftserteilung mit sämtlichen relevanten Informationen genügt, um Ihren Auskunftspflichten nachzukommen. Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, sich den Erhalt des Informationsschreibens durch den Arbeitnehmer schriftlich bestätigen zu lassen.






 

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