Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass der Arbeitnehmer die Überstunden nachweisen muss.Überstundenvergütungsprozess: Darlegungs- und Beweislast
Überstunden und ihre Abgeltung sind immer wieder ein Streitthema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass der Arbeitnehmer die Überstunden nachweisen muss. Zudem hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt wurden (Az. 5 AZR 359/21).