Übergangsfrist für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) läuft am 30.6.2022 abMeldepflicht zum Transparenzregister beachten
Bis zum 30.6.2022 müssen sich alle GmbHs, Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), Partnerschaften und Genossenschaften im Transparenzregister eintragen und diesem ihren wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Die Übergangsfrist betritt Gesellschaften, die bislang durch eine elektronisch abrufbare Gesellschafterliste von der Mitteilungsfiktion (gemäß § 20 Abs. 2 GwG alte Fassung) profitiert haben. Wird die Eintragung nicht fristgemäß vorgenommen, drohen empfindliche Bußgelder.