Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023Verpackungsgesetz
Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz EnSikuMaV) wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt zunächst für den Zeitraum von sechs Monaten vom 01.09.2022 bis zum 28. Februar 2023.
Die reduzierten Fördersätze für Einzelmaßnahmen des BAFA gelten erst ab dem 15. August. Bis dahin können sich die bisherigen Konditionen durch eine zeitnahe Antragstellung gesichert werden.
Alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Am 1. Juli 2022 wird eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft treten, die eine neue Registrierungspflicht der Hersteller (= Erstinverkehrbringer) von allen mit Ware befüllten Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zum 1. Juli 2022 vorsieht.
Produktionsprozesse effizienter gestalten ist oftmals der Kern zur Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs in Unternehmen. Mit der Exkursion zur ETA-Lernfabrik der TU Darmstadt hatten Betriebe die Chance, einen laufenden Produktionsprozess zu analysieren, Lösungen zu diskutieren und die Umsetzung der Effizienzmaßnahmen zu begleiten.
Mit dem Quick-Check können Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg unkompliziert und kostenlos einen Überblick über ihre CO2-Emissionen erhalten und damit überprüfen, auf welchem Stand zur ökologischen Nachhaltigkeit sie sind. „Auch das regionale Handwerk leistet seinen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Ute Matysek, die als Umweltberaterin bei der Handwerkskammer Karlsruhe tätig ist.
Der ZDH führt gemeinsam mit den Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Energiekosten und Energieeffizienz im Handwerk“ durch, um aktuelle Informationen über die Energiekostenbelastung in den Betrieben und die Realisierung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu gewinnen.
Die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren kommt langsam wieder in Gang. Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
Mit dem Quick-Check können Sie schnell und kostenlos einen Ergebnisbericht erstellen lassen, der Ihnen u.a. zeigt, wo in Ihrem Betrieb die meisten Treibhausgase emittiert werden und wie Ihr aktueller Energie-, Wärme- und Kraftstoffverbrauch aussieht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt. Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) wird eingestellt.