
Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023Verpackungsgesetz
24.11.2022
Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Ab 01.01.2023 müssen Letztvertreiber (wie z.B. Bäckereien, der Einzelhandel, Kantinen, Mensen, Bistros, Imbisse, Cafés, Eiscafés und Restaurants), die Lebensmittel zum Mitnehmen (To-Go oder Fast Food) in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. Einweggetränkebecher anbieten, dem Kunden wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei muss das Angebot der Ware in der Einwegverpackung exakt der Ware in einer Mehrwegverpackung entsprechen, d.h. es muss sich um die gleiche Ware in der gleichen Menge handeln. Das Mehrwegangebot soll sicherstellen, dass die ansonsten verwendete Einwegverpackung ersetzt wird.
Die Informationen und das Merkblatt des Umweltministeriums zur Mehrwegangebotspflicht sind zu finden unter:
Merkblatt direkt herunterladen
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg