Arbeiter verpackt Ware in Kartons.
Kzenon - stock.adobe.com

Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023Verpackungsgesetz

24.11.2022

Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß Verpackungsgesetz veröffentlicht.

 

Ab 01.01.2023 müssen Letztvertreiber (wie z.B. Bäckereien, der Einzelhandel, Kantinen, Mensen, Bistros, Imbisse, Cafés, Eiscafés und Restaurants), die Lebensmittel zum Mitnehmen (To-Go oder Fast Food) in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen bzw. Einweggetränkebecher anbieten, dem Kunden wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dabei muss das Angebot der Ware in der Einwegverpackung exakt der Ware in einer Mehrwegverpackung entsprechen, d.h. es muss sich um die gleiche Ware in der gleichen Menge handeln. Das Mehrwegangebot soll sicherstellen, dass die ansonsten verwendete Einwegverpackung ersetzt wird.

 

Die Informationen und das Merkblatt des Umweltministeriums zur Mehrwegangebotspflicht sind zu finden unter:

 www.um.baden-wuerttemberg.de

 Merkblatt direkt herunterladen



 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg




 

Ansprechpersonen

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

Tel. 0721 1600-162

Kontaktformular