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Das neue EU Datenschutzgesetz - Was Betriebe künftig zu beachten haben

Veranstaltung / Seminar / Workshop

07.06.2018, 17:30 Uhr, Nagold

Bitte beachten Sie!

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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und legt fest, wie zukünftig mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Das neue Recht findet auch auf Handwerksunternehmen Anwendung.

Daher sind die betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen entsprechend anzupassen. Es ist wichtig, möglichst komfortabel und transparent zu
dokumentieren, wie Sie mit personenbezogenen Daten sicherheitsrechtlich umgehen.

In einer praxisnahen Veranstaltung möchten wir Ihnen das notwendige Werkzeug vermitteln. Zur Umsetzung in Ihrem Betrieb erhalten Sie von uns Checklisten und Muster. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht bei Nichtbeachtung Sanktionen bis zu EUR 20 Mio. bzw. 4% des weltweiten Umsatzes vor. Als Geschäftsführer oder Vorstand besteht eine persönliche Haftung nach § 43 GmbHG und § 93 AktG.

Bereiten Sie sich also rechtzeitig vor.

Als Referent konnten wir Herrn Thomas Steinle, LL.M., gewinnen. Er ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei xDSB Datenschutz in Karlsruhe.





Stichworte: Recht, Datenschutz

Wann: 07.06.2018 um 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo: Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim (Raum 206), Bahnhofstraße 37, 72202 Nagold

Veranstalter: Handwerkskammer Karlsruhe

Anfahrtsplan: