Grundsätzliche Überlegungen und Vorgehen Betriebsaufgabe
Den Betrieb aufzugeben, ist keine einfache Entscheidung.
Um diesen Schritt finanziell sinnvoll und juristisch korrekt zu gestalten, gibt es einige grundsätzliche Dinge, die beachtet werden müssen.
Bevor Sie sich entscheiden, den Betrieb aufzugeben, kann die Suche nach einem geeigneten Übernehmer lohnenswert sein.
Unsere Ansprechpersonen helfen Ihnen gerne weiter.
Was es zu beachten gibt
Grundsätzliche Überlegungen
- Vollständige Betriebsaufgabe, vorübergehende Stilllegung, Verkauf, Verpachtung?
- Betriebsaufgabe in einem oder in mehreren Schritten?
- Was geschieht mit dem bisherigen Betriebsvermögen?
- Wie geht es weiter?
Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
- Kündigung der Arbeitsverhältnisse, Kündigungsform und Kündigungsfristen
- Informationspflicht des Arbeitgebers
- Befristete Arbeitsverträge
- Lehrverhältnisse
- Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz
Steuerliche Aspekte
- Einkommensteuerliche Probleme
- Umsatzsteuerliche Behandlung
- Optimaler Aufgabezeitpunkt
Verträge
- Darlehensverträge
- Leasingverträge
- Miet- oder Pachtverträge
- Versicherungsverträge
- Sonstige Verträge
Auflösung einer Gesellschaft
- Auflösung/Liquidation
- Haftung für noch nicht fällige Verbindlichkeiten
Weitere relevante Rechtsgebiete
- Insolvenzrecht
- Umweltrecht
- Baurecht
- Rentenversicherung
Problemkreis Finanzierung
- Auflösung von Konten, Depots, Schließfächern und ähnlichem
- Überblick über Verbindlichkeiten Kündigung von Daueraufträgen, Lastschriften, Bankeinzug
- Freigabe von Kreditsicherheiten
- Liquidität durch Räumungsverkauf
- Schuldentilgung
Meldeformalitäten
- Abmeldung der Mitarbeiter bei Krankenkasse, Zusatzversorgungskasse und ähnlichen Stellen
- Abmeldung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft
- Abmeldung bei Kammern, Innungen, Verbänden
- Bei Handelsregistereintragung: Anmeldung der Auflösung oder Liquidation
- Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasser, Strom, Gas
- Gewerbeabmeldung bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung
- Betriebsaufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt
- Abmeldung von Fahrzeugen