Unterstützung auf dem weiteren BerufswegBegabtenförderung
Förderung für junge Handwerkerinnen und Handwerker
Wer sich in seiner Ausbildung durch gute Leistungen hervorgetan hat, kann über die Stiftung Begabtenförderung auf dem weiteren Berufsweg unterstützt werden. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.
Wann kann man gefördert werden?
- bei Abschluss der Gesellenprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser
- oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- oder durch begründeten Vorschlag des Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule
- und Einhaltung der Altersgrenze von 24 Jahren (unter bestimmten Umständen 27 Jahre).
Was wird gefördert?
- Fachbezogene berufliche Weiterbildung
- Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
- Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland
- Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung
- Kosten für IT- oder Digitalisierungsmaßnahmen
- Prüfungskosten
Die Maßnahmen wählst du selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Weitere Infos zur Stiftung: