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Das neue Bauvertragsrecht - gültig ab dem 01.01.2018

Veranstaltungsreihe

08.03.2018, 17:00, Karlsruhe

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Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 01.01.2018. Die in Kraft getretene Gesetzesreform gliedert das Werkvertragsrecht vollständig neu. Es gibt neue Vorschriften für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde in das BGB eingefügt.

Unsere Veranstaltung bietet Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken für Handwerksbetriebe.

Handwerker haben beispielsweise erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten. Sie erfahren alles über das Anordnungsrecht des Auftraggebers und die Folgen für die Vergütung, die fingierte Abnahme und Zustandsfeststellung und die Obergrenze für Abschlagszahlungen.

Die Rechtsanwälte und ausgewiesenen Baurechtsexperten Dr. Alexander Hoff und Sabine Przerwok stellen Ihnen das neue Bauvertragsrecht kompakt und praxisgerecht vor.





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Stichworte: Veranstaltungsreihe Recht, Bauvertragsrecht

Wann: 08.03.2018 um 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Wo: Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe, Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe

Veranstalter: Handwerkskammer Karlsruhe

Anfahrtsplan: