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In lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen.Betrieb muss Kosten der Reinigung von Hygienekleidung tragen

In lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen.