In lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen.Betrieb muss Kosten der Reinigung von Hygienekleidung tragen

Zu den Arbeitgeberpflichten gehört auch die Kostenübernahme für die Reinigung dieser Kleidung.

Das bedeutet der Betrieb muss die Reinigungskosten der Hygienekleidung aus eigener Tasche tragen und darf diese nicht auf den Mitarbeiter abwälzen.



Bei Fragen zum Thema

Ansprechpartner