Unternehmen müssen den Verbraucher über die Online-Streitbeilegung in Kenntnis setzen.Abmahngefahr! Informationspflicht für Online-Anbieter

Was verbirgt sich hinter dieser sogenannten Online Dispute Resolution?

Anfang dieses Jahres wurde eine europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform geschaffen. Beschwerden und Unstimmigkeiten bei Online-Verträgen können an nationale Streitvermittlungsstellen übergeben werden, mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.  

 

Diese Form der Streitbeilegung steht für Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen und Online-Werkverträgen zwischen in der EU ansässigen Unternehmen und in der EU wohnhaften Verbrauchern offen. Da es sich um eine verbraucherschützende Verordnung handelt, gibt es keine Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Unternehmen.

 

Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen können die Online-Streitbeilegung einleiten.  Unternehmen müssen den Verbraucher jedoch über diese Möglichkeit in Kenntnis setzen. Falls diese ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, besteht die Gefahr einer Abmahnung. Urteile über die Rechtmäßigkeit solcher Abmahnungen sind seit Inkrafttreten der Verordnung bereits ergangen. 



Fazit

  • Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben, sind verpflichtet, auf Ihrer Webseite den Link zur Online Streitbeilegung einzubinden
  • Der Link muss für den Verbraucher leicht zugänglich sein, daher ist die Aufnahme im Impressum ratsam
  • Wird die Information nicht erteilt, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der mit Abmahnung und Unterlassungsklage verfolgt werden kan


Mustertext

Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die für Sie unter nachfolgendem Link erreichbar ist: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Unsere Mailadresse: xxx@xxx.de



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