Informationen zu den Prüfungskosten und Hinweise auf weitere FormalitätenMeisterprüfung

Zulassung zur Meisterprüfung beantragen

Verordnungen Meisterprüfung

 Zulassungs- und allgemeines Prüfungsverfahren

 Teile I/II

 Teil III/IV





Im zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

  • wer die Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
  • wer in einem verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat
  • wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
  • wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat

 Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk





Im zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat

 Was ist ein zulassungsfreies Handwerk





Zweite Meisterprüfung

Wenn Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können Sie ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk ablegen.





Rücktritt Meisterprüfung

Sie können bis zum Beginn der Meisterprüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.

Wenn Sie nach Beginn der Meisterprüfung zurücktreten oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Meisterprüfung als nicht bestanden. Des Weiteren sind die kompletten Prüfungsgebühren zu bezahlen.



 

Ansprechpersonen

 Übersicht





 

Hinweis

Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet der für das jeweilige Handwerk zuständige Meisterprüfungsausschuss. Eine Teilnahme an der Meisterprüfung ist erst nach erteilter Zulassung durch den fachlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss möglich.







Prüfungsteile

Teil IPraktische Prüfung
Teil IIFachtheoretische Prüfung
Teil IIIPrüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IVPrüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse












Kosten für die Durchführung

Beachten Sie bitte, dass neben den Lehrgangsgebühren für den Vorbereitungskurs auch Kosten für die Durchführung der Meisterprüfung entstehen.



Meisterprüfung

Teil I300 Euro
Teil II275 Euro
Teil III150 Euro
Teil IV150 Euro
Befreiung von einem Prüfungsteil25 Euro
Ablegung von Prüfungsteilen bzw. Fortsetzung des Prüfungsverfahrens bei einem anderen Ausschuss15 Euro


Rücktritt Meisterprüfung

Teil I75 Euro
Teil II68,75 Euro
Teil III37,50 Euro
Teil IV37,50 Euro
Kompletter Rücktritt alle Teile218,75 Euro


Weitere Kosten

Kosten, die uns durch Materialbestellung für praktische Arbeiten sowie Werkstattbenutzung, Raummiete, Schaumeisterkosten und dergleichen entstehen, sind vom Prüfungsteilnehmer zusätzlich zu tragen. Diese Kosten sind von Handwerk zu Handwerk unterschiedlich und können bis zu ca. 800,00 € betragen.

Die Gebührenrechnungen werden mit Zustellung zur Zahlung fällig.



Augenoptikerca. 100 Euro
DachdeckerDer Betrag für Material und Entsorgung wird direkt vom Berufsförderungsverein des baden-württembergischen Dachdeckerhandwerks erhoben.Bitte dort nachfragen: Tel. 0721-34862.
Elektrotechniker600 Euro
Feinwerkmechaniker150 Euro
Fleischerca. 300 Euro
Friseurca. 100 Euro
Installateur- und Heizungsbauer150 Euro
Karosserie- und Fahrzeugbauerca. 400 Euro
Konditorca. 300 Euro
Maurerca. 100 Euro
Metallbauerca. 110 Euro
Tischlerca. 180 Euro, plus Schaumeisterkosten für die Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit
Zahntechniker550 Euro