Teilnehmen können Betriebe und Jugendliche mit Sitz bzw. Wohnsitz innerhalb der Oberrheinregion. Grenzüberschreitende Ausbildung
Im Herbst 2013 wurde die Rahmenvereinbarung zur „Grenzüberschreitenden Ausbildung“ unterzeichnet.
Das Projekt richtet sich an junge Deutsche und Franzosen, die mit einem Betrieb im Nachbarland einen Ausbildungsvertrag abschließen wollen, sich die Teilnahme am Berufsschulunterricht dieses Landes aber aus sprachlichen Gründen nicht zutrauen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, den theoretischen Teil ihrer Ausbildung in ihrem Heimatland zu absolvieren und dort die Prüfungen abzulegen.
Teilnehmen können Betriebe und Jugendliche mit Sitz bzw. Wohnsitz innerhalb der Oberrheinregion. Der Wohnsitz des Auszubildenden muss sich in seinem Heimatland befinden.