
Corona-Krise: FAQs - Hinweise für Betriebe
Viele Handwerkerinnen und Handwerkwer aus dem Kammerbezirk Karlsruhe stehen momentan vor einer ganzen Reihe an Fragen. Auf dieser Seite finden Sie die Antworten.
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FAQs - Hinweise für Betriebe
Aktuelle Meldungen
Lockdown: Wir sind weiterhin für Sie da
Lockdown: Verlängerung bis 14. Februar
Bund und Länder haben ihre Beratungen vorgezogen und sich auf weitere Maßnahmen geeinigt.
Corona: Pforzheim + Landkreis Calw: Schließung von Friseurbetrieben
Die Stadt Pforzheim und der Landkreis Calw reagieren auf die anhaltend hohen Inzidenzwerte im Stadtkreis Pforzheim mit einer Allgemeinverfügung.
Weitere Meldungen
Grundlegende Informationen für Handwerksbetriebe
Corona-Verordnung in der aktuell gültigen Fassung
Informationen zu den Kommunen und Landkreisen in alphabetischer Reihenfolge
Generell gilt: Lokale Regeln bleiben in Kraft, wenn sie noch schärfer sind als die Vorgaben der Landesregierung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert umfassend zum Arbeitsschutz sowie zu den wirtschaftlichen Aspekten und den Entlastungsmaßnahmen für Handwerksbetriebe:
Coronavirus: Hinweise für Betriebe
Corona: FAQ für Handwerksbetriebe
Arbeitsrechtliche Fragen klärt der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) auf einer Sonderseite:
Coronavirus: Rechtliche Aspekte
Coronavirus: Wirtschaftliche Aspekte
Bei Fragen zum Grenzverkerkehr und zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland hilft Handwerk International Baden-Württemberg:
Corona-Virus: Was tun bei Mitarbeiterentsendung?
Corona: Grenzverkehr in der EU
Pendlerbescheinigung
Häufige Fragen beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf einer Sonderseite.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus stellt auch das Robert-Koch-Institut bereit.Doch was bedeuten diese Verordnungen und die Einschränkungen konkret für Handwerksbetriebe?
In unseren FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen, die derzeit von den Betrieben gestellt werden.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Grundsätzliche und rechtliche Fragen
Informationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Darauf sollten Sie besonders achten:
- Im Wartebereich dürfen sich nicht mehr als zehn Personen aufhalten.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander ist einzuhalten.
Alle Unternehmen sind dazu angehalten, die erforderlichen Hygienestandards zu beachten und einzuhalten.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern und Kunden eine Fürsorgepflicht.
Leitfaden DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Leitfaden BG BAU für Beschäftigte bei Reinigungsarbeiten
Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
www.arbeitsagentur.de
Kurzarbeitergeld online beantragen
Video der Arbeitsagentur zum Thema
Mustervereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
Die Einführung von Kurzarbeit muss im jeweiligen Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich zulässig sein. Die Zulässigkeit kann sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Im Handwerk besteht eine solche Rückgriffsmöglichkeit häufig nicht.
Daher muss Kurzarbeit mit jedem Arbeitnehmer einzeln vertraglich vereinbart werden. Das Vorliegen einer solchen Abmachung wird von den Agenturen für Arbeit bei der Anzeige von Kurzarbeit verlangt.
Wir stellen Ihnen eine Musterformulierung für eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit zur Verfügung:
Zur Beantragung
Darüber hinaus ist auf Baustellen die Baustellenverordnung anzuwenden, die Anforderungen an den Bauherren und an die Arbeitgeber von Beschäftigten auf Baustellen stellt.
Weitere Informationen hierzu auf der FAQ-Seite des Wirtschaftsministeriums.
Überbrückungshilfe, Steuererleichterungen und Hilfsprogramme
Das Gesundheitsamt greift, sofern Betriebsinhaber oder deren Mitarbeiter sich angeordnet in Quarantäne begeben müssen, über die Entschädigungszahlung nach §§ 56 ff Infektionsschutzgesetz auch für Selbständige. Informationen zur konkreten Beantragung bekommt man direkt vom Gesundheitsamt.
Finanzielle Unterstützung wird es auch in Form von Darlehen geben. Hierzu wenden sich Betriebe bitte direkt an deren Hausbank, da dort die Darlehen der Förderbanken ausgegeben werden.
Informationen zu Darlehen finden Sie auf der Seite der L-Bank, dort gibt es auch eine Hotline 0711 122 2345 zu Förderprogrammen
Informationen zu Sicherheiten für Kredite gibt das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.
Bürgschaftsbank und L-Bank bieten schnelle und unbürokratische Förderung
Um den Mittelständlern in der derzeitig äußerst schwierigen Situation noch besser unter die Arme greifen zu können, haben die L-Bank und die Bürgschaftsbank ihr Angebot ergänzt und der Situation angepasst.
Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt.
Kredite der L-Bank für Unternehmen
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: Informationen für krisenbedingt betroffene Unternehmen
Unternehmerinnen und Unternehmern wird derzeit empfohlen sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben.
Zuständige Finanzamt finden
Ausbildung, Weiterbildung und Prüfungen
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bildungsakademie.