Übergangsgesetz: Änderung zum 1. Juli 2024Neue Regelungen im Gerüstbau
Durch eine Änderung des Übergangsgesetzes zur Handwerksordnung wird ab dem 1. Juli 2024 das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten durch Betriebe anderer Gewerke nun eingeschränkt.