Informationsblatt von Bundesagentur für Arbeit und ZDHKurzarbeitergeld im Bau

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) haben vor dem Hintergrund aktueller Probleme bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld im Bereich des Baugewerbes ein kurzes Informationsblatt (two-pager) für Betriebe mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt.

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Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist die Auftragslage kritisch. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks beeinträchtigt sein werden.

Um Kündigungen ihrer Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld. Den ZDH haben in der Vergangenheit zunehmend Rückmeldungen über Ablehnungsbescheide der zuständigen Arbeitsagenturen erreicht. Da die Ablehnungsbescheide oft aufgrund ungeeigneter und unzureichender Formulierungen in den Anzeigen der Betriebe erfolgen, könnten diese Ablehnungen mit besseren Informationen für die Betriebe im Vorfeld der Anzeige zum Teil vermieden werden. Vor diesem Hintergrund haben BA und ZDH ein gemeinsames Informationsblatt erstellt, in dem die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau kurz dargelegt werden.



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