Online: Kreislaufwirtschaft am Bau - Neue Ersatzbaustoffverordnung

Webseminar / Online-Veranstaltung

07.11.2023, 09:00 Uhr, online

Führen Sie Abbrucharbeiten durch oder setzen Sie auf Ihren Baustellen Recyclingmaterialien oder Ersatzbaustoffe ein?
Dann gelten für Sie seit dem 1. August 2023 die neuen Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung!

Wir informieren Sie in einer einstündigen Online-Veranstaltung kostenfrei über die wichtigsten Neuerungen der deutschlandweit geltenden Ersatzbaustoffverordnung.

Schon heute werden Recycling-Baustoffe vielseitig verwendet. Zum Beispiel im Straßenbau, bei Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Um die bisher geltenden Länderregelungen zu vereinheitlichen, gilt seit dem 1. August die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung. Darin sind die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke für ganz Deutschland einheitlich festgelegt.

Laut Bundesumweltministerium fallen jedes Jahr in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Dazu gehören Bau- und Abbruchabfälle, Bodenmaterial sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Diese mineralischen Abfälle können zu Ersatzbaustoffen aufbereitet werden. Dafür sind sie entsprechend zu beproben und dürfen nur nach entsprechender Klassifizierung in Verkehr gebracht werden.

Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher und ohne wasserrechtliche Erlaubnis entsprechend der Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung bundesweit verwenden.

Oder wollen Sie als Bauunternehmen, Recyclingunternehmen oder Abfallentsorger zur Kreislaufwirtschaft von Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken beitragen? Auch dann möchten wir Sie gerne über die Neuerungen, die die Ersatzbaustoffverordnung mit sich bringt, informieren.

In unserem Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Vorteile für sich nutzen können und was Sie genau beachten müssen.

Anmeldung 





Wann: 07.11.2023 um 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Wo: Online (am Computer oder mobilen Endgerät)

Veranstalter: Handwerkskammer Karlsruhe und Kooperationspartner