E-Rechnungspflicht ab 2025 - Handhabung der E-Rechnung

Webseminar / Online-Veranstaltung

22.10.2024, 10:00 Uhr, Online-Veranstaltung

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Alle B2B Rechnungen müssen zukünftig, als E-Rechnung erstellt werden.

Das heißt, sie brauchen entsprechende Softwarelösungen, um diese Rechnungen auszulesen und zu speichern.

Dies ist der Zeitpunkt, bei dem Sie spätestens ihr Rechnungswesen digitalisieren müssen. Für die Umsetzung werden in Deutschland die beiden zulässigen Formate ZUGFeRD und X-Rechnung genutzt.

Diese kostenlose ONLINE-Infoveranstaltung bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte dieser neuen Vorschrift:

  • Was sind elektronische Rechnungen?
  • Welche Änderungen gibt es 2025?
  • Rechtliche Anforderungen an elektronische Rechnungen
  • Digitale Verarbeitung von Rechnungen am Praxisbeispiel mit der Handwerkersoftware IN-FORM
  • Welche Vorteile bieten elektronische Rechnungen?

Im Anschluss: Diskussionsrunde und Austausch



Wann: 22.10.2024 um 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Wo: Online (am Computer oder mobilen Endgerät)

Veranstalter: Handwerkskammer Karlsruhe