Berufe A-Z - Maurer (m/w/d)
Um gleich zu Beginn eine Mauer einzureißen: Als Maurer baust du nicht nur Mauern.
Du brauchst ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und viel technisches Verständnis. Denn schon während deiner Ausbildung wirst du Konstruktionszeichnungen anfertigen und Verlegepläne umsetzen. Du wirst Mauerwerke aus künstlichen und natürlichen Steinen erstellen und lernen, wie Innen- und Außenwände verputzt werden. Du lernst Beton zu verarbeiten und vorgefertigte Bauelemente zu montieren. Auch mit allen anderen modernen Baumaterialien wirst du dich vertraut machen und erfahren, wie man Gebäude vor Feuchtigkeit schützt und wie Wärmeverlust eingedämmt werden kann.
Unverzichtbar und stets dabei
Mit deinem handwerklichen Geschick bist du als Maurer von der Grundsteinlegung bis zur Fertigstellung eines Neubaus unverzichtbar und stets mit dabei.
Arbeiten im Team
Für dich bedeutet das ständig neue Aufgaben auf wechselnden Baustellen, meistens im Freien. Dort arbeitest du mit anderen Handwerkern, Architekten und Bauleitern zusammen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 920,00 € |
2. Lehrjahr: | 1230,00 € |
3. Lehrjahr: | 1495,00 € |
Berufsbeschreibung
Inhalte der Ausbildung findet man unter handwerk.de.
ACHTUNG!
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
In einigen Gewerken wird das 1. Lehrjahr durch die Berufsfachschule ersetzt. Damit entfällt die oben genannte Vergütung für das 1. Lehrjahr.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Für Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Für Baden-Baden/Landkreis Rastatt
Für Pforzheim/Enzkreis
Carsten Buderer
Leitung Bereich Recht
Leitung Außenstelle Nordschwarzwald
(Pforzheim/Enzkreis/Calw)
Fax 0721 1600-59131