Berufe A-Z - Augenoptiker (m/w/d)
Den richtigen Durchblick haben viele Menschen nur mit Brille. Wenn die Augen schwächeln, erkennt man ohne Sehhilfe die rote Ampel viel zu spät, die Buchstaben in der Zeitung sind undefinierbare Flecken und beim Fernsehen hat man immer das Gefühl, in der letzten Reihe zu sitzen. Mit Brille dagegen kann das Leben eine wunderbar klare Angelegenheit sein.
Alles für den Augenblick
Als Augenoptiker kümmerst du dich in zweierlei Hinsicht ums Auge. Im Vordergrund steht bei deiner Arbeit natürlich die richtige Sehschärfe. Du suchst für deinen Kunden das Glas mit dem perfekten Schliff zur Korrektur seiner Sehschwäche oder eben die entsprechende Kontaktlinse. Aber auch das Äußere kommt bei dir nicht zu kurz. Damit deine Kunden auch positiv ins Auge stechen, kennst du immer den letzten Schrei der Brillenmode und hast einen Blick dafür, welche Fassung ihnen am besten zu Gesicht steht. Denn deine Kunden wollen nicht nur scharf sehen, sondern auch eine gute Optik.
Hilfsbereit, modebewusst und praktisch begabt
Während deiner Ausbildung lernst du den sicheren Umgang mit den optischen Geräten in der Werkstatt und eignest dir spezielles mathematisches und physikalisches Wissen rund ums Auge an. In deiner täglichen Praxis ist aber die individuelle Beratung deiner Kunden ebenso wichtig. Bist du also kommunikationsfreudig, modebewusst sowie hilfsbereit und verbindest technisches Interesse mit einer praktischen Begabung - dann bist du genau richtig in diesem Beruf.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
Ausbildungsvergütung
Altersgruppe | vor 16. Lebensjahr | vor 18. Lebensjahr | nach 18. Lebensjahr |
---|---|---|---|
1. Lehrjahr: | - | 600,00 € | 600,00 € |
2. Lehrjahr: | - | 700,00 € | 700,00 € |
3. Lehrjahr: | - | 850,00 € | 850,00 € |
ACHTUNG!
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
In einigen Gewerken wird das 1. Lehrjahr durch die Berufsfachschule ersetzt. Damit entfällt die oben genannte Vergütung für das 1. Lehrjahr.
Berufsbeschreibung und Inhalte der Ausbildung findet man unter handwerk.de/gewerbe.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Wir beraten euch gerne!
Für Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Für Baden-Baden/Landkreis Rastatt
Für Pforzheim/Enzkreis
Carsten Buderer
Leitung Außenstelle Nordschwarzwald
(Pforzheim/Enzkreis/Calw)
Fax 0721 1600-59380