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Verstärkt im Fokus bei RechtsstreitigkeitenWiderrufsrecht bei Verträgen

09.02.2021

Aktuell prüfen Rechtsanwälte vermehrt, ob bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

 

Eine ordnungsgemäße Belehrung muss in Textform erfolgen und besteht zwingend aus:

  1. der Widerrufsbelehrung und
  2. dem Muster-Widerrufsformular.


Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Wird über das Widerrufsrecht falsch oder gar nicht informiert, beträgt die Widerrufsfrist dann zwölf Monate und 14 Tage.

Der Handwerksbetrieb ist einem hohen Kostenrisiko ausgesetzt, wenn er den Verbraucher-Kunden gar nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt.

 

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Karlsruhe empfiehlt, das Zustandekommen vom Vertrag, angefangen von der Kontaktaufnahme, dem Vororttermin bis hin zur Auftragsbestätigung, zu dokumentieren und am besten im schriftlichen Angebot als Vorbemerkung zum Bauvorhaben aufzuführen.

 

Informationsblätter des ZDH

 Praxis-Recht - Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern (zdh.de)