
Ab dem 11. Mai können Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios wieder öffnen.Weitere körpernahe Dienstleistungen dürfen öffnen
Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen.
Dazu zählen:
- Massagestudios
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
- Tattoo-Studios
- Piercingstudios
Ab 11. Mai sind in Friseursalons gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen wieder gestattet.
Auch Kosmetikstudios dürfen diese Arbeiten durchführen.
Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten.
Anordnungen des Sozial- und Wirtschaftsministeriums:
Arbeitsschutz, Hygiene und Antworten auf häufige Fragen
Arbeitsschutzstandards für Kosmetikstudios
Weitere Informationen zur Verordnung:
Corona-Verordnung "Kabinett beschließt weitere Lockerungen", 09.05.2020