Titelbild Weiterbildungsstipendium
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Ab 2017 höhere FördersummeWeiterbildungsstipendium

Fachkräfte unter 25 Jahren, die ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, können ein Weiterbildungsstipendium erhalten. Voraussetzung sind besonders gute Leistungen während der Ausbildung oder in den ersten Berufsjahren.



Überblick der Neuerungen

Die maximale individuelle Förderhöhe steigt von aktuell 6.000 Euro ab Jahresbeginn 2017 auf 7.200 Euro. Das ist ein Plus von 20 Prozent. Zudem kann das Weiterbildungsstipendium künftig nicht nur für Lehrgangskosten verwendet werden, sondern auch für Prüfungskosten. Neu ist auch der „IT-Bonus“: In Zukunft können Stipendiatinnen und Stipendiaten 250 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Computers erhalten.



Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de.

 Ansprechpartner

Christian Grabenauer
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Fortbildungsprüfung
Begabtenförderung

Tel. 0721 1600-104

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