Titelbild Sachverständige Tagung
HWKKA
Rechtsanwältin Katharina Bleutge erläutert fachkundig die Aspekte der Sachverständigenvergütung.

So rechnen Sie richtigWeiterbildung für Sachverständige

23.10.2018

Wenn es um das Geld geht, besonders um das eigene, sollte man keine Fehler machen! Das haben sich auch die Teilnehmer des 7. Sachverständigentages der Handwerkskammer Karlsruhe Ende September gesagt und deshalb zahlreich den Weg in die Bildungsakademie gefunden. Behandelt wurde die Vergütung von Gutachten, die für Gerichte erstellt werden müssen. Sechzig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Karlsruhe folgten aufmerksam den Ausführungen von Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Justiziarin des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Die Fachfrau hatte eine umfangreiche Präsentation mitgebracht, in der sie kenntnisreich und praxisnah auf das Thema einging. Grob skizziert: Die Vergütung von Gerichtssachverständigen setzt sich zusammen aus dem Honorar, dem Fahrkostenersatz, der Entschädigung für den Aufwand und den Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen. Auf diese Teilgebiete ging sie ausführlich ein.



Begrüßt hatte zuvor Walter Bantleon, Leiter des Bereichs Recht/Handwerksrolle von der Handwerkskammer Karlsruhe. Er wies darauf hin, dass für die Vergütung der Gerichtssachverständigen Gutachten Grundlage das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“(JVEG) ist. Wichtig war ihm: Die Vergütung stellt eine leistungsgerechte Bezahlung und nicht nur eine Entschädigung der Arbeit der Sachverständigen dar. Bantleon nutzte den Abend, um seinen Kollegen Philipp Maag vorzustellen, der seit knapp einem Jahr das Sachverständigenwesen bei der Handwerkskammer Karlsruhe betreut. Derzeit führt die Handwerkskammer Karlsruhe 157 Sachverständige in 47 Gewerken.



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Philipp Maag

Geschäftsbereich Recht / BerufsbildungInnungs- / Sachverständigenwesen

Tel. 0721 1600-122

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