
Jetzt für den Winter 2021/22 den Antrag stellenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
18.06.2020
Auszubildende, die ihre Lehre voraussichtlich zwischen dem 01.04.2022 und 30.09.2022 beenden werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
- Auch zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2021 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpersonen bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.
Bei Fragen zum Thema
Geschäftsbereich Recht / BerufsbildungGesellenprüfung
Tel. 0721 1600-150
Redaktionelle Rückfragen
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - LeitungWirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne
Tel. 0721 1600-116