
Jetzt für den Sommer 2016 beantragenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
20.01.2016
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4
- Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4
- Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
- Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse
- Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten
Sonderregelung Berufstätige
Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit nachweist, kann als Externer zur Prüfung zugelassen werden.
Abgabe bis 1. März 2016
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2016 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Antragsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Karlsruhe. Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung beantwortet das Team Gesellenprüfung der Handwerkskammer Karlsruhe in:
- Karlsruhe unter 0721/1600-150/151
- Pforzheim unter 07231/428068-0
- Baden-Baden unter 07221/996569-0
- Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162
Bei Fragen zum Thema
Redaktionelle Rückfragen
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - LeitungWirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne
Tel. 0721 1600-116