Unsere Rechtsberatung warnt Handwerksbetriebe vor den unseriösen Machenschaften des Zentralen Gewerberegisters.Vorsicht: Vertragsfalle Gewerberegister!

Aktuell verschickt die DR Verwaltung AG tausendfach Aufforderungsschreiben, sich in das Zentrale Gewerberegister eintragen zu lassen. Die Schreiben ähneln in ihrer Aufmachung amtlichen Vordrucken. Unsere Rechtsberatung warnt Handwerksbetriebe vor den unseriösen Machenschaften des Zentralen Gewerberegisters.
Oben links ist ein Wappen mit einem doppelköpfigen Adler zu sehen, in der Mitte steht fettgedruckt „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.

 

Mit diesen Schreiben und weiteren „Erinnerungsschreiben“ werden die Betriebsinhaber aufgefordert, ihre Geschäftsdresse zu überprüfen, Daten zu ergänzen und den Vordruck unterschrieben an den Absender zurückzufaxen.



Kleingedruckten Fließtext beachten

Nur im kleingedruckten Fließtext steht, dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Abo handelt. So kann auf den ersten Blick schnell übersehen werden, dass durch das Rückfaxen des unterschriebenen Formulars ein Zweijahresvertrag zustande kommt, der den Betrieb ca. 400,00 EUR im Jahr kostet!

 

Eine Masche, die leider häufig zieht, weil die Vordrucke einen offiziellen, amtlichen Anschein mit verpflichtendem Charakter haben. Wenn Sie unterschrieben haben und in die Abo-Falle getappt sind, sollten Sie den Vertrag in jedem Fall anfechten.



Musterschreiben und Beratung

Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Karlsruhe hat ein Musterschreiben formuliert und berät Sie gerne zu diesem Thema.



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