
Anzeigepflicht ab 19.7.2018Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
01.08.2018
Die Anzeigepflichten nach § 13 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) traten am 19. Juli 2018 in Kraft.
Die Regelung setzt auf die Eigenverantwortung des Anlagenbetreibers in Verbindung mit regelmäßigen Laboruntersuchungen durch externe Sachverständige. Im Kern soll eine übermäßige Belastung mit Legionellen im Nutzwasser von den genannten Anlagen schnell erkannt und beseitigt werden. Diese Aktivitäten sind im Betriebstagebuch bzw. durch Anzeigen bei der zuständigen Behörde zu dokumentieren.
So muss z. B. der Betreiber einer Bestandsanlage diese spätestens bis 19. August 2018 gemäß Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV angezeigt haben.
Zuständige Behörden sind die unteren Immissionsschutzbehörden, also die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. bei Anlagen, die Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage sind, die jeweils für diese Anlage zuständige Genehmigungsbehörde.
Für die Anzeige von Anlagen durch den Betreiber steht ein zentrales Online-Portal bereit: www.kavka.bund.de.
Kontakt
Geschäftsbereich WirtschaftsförderungUnternehmensberatung - Umwelt
Tel. 0721 1600-162