Titelbild Verbraucherschlichtung Mediation
Susanne Gnamm/gnamm-fotografie.de

Merkblatt aktualisiertVerbraucherschlichtung

13.02.2020

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. heißt seit 01.01.2020 „Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.“ Die E-Mail-Adresse der Schlichtungsstelle hat sich dadurch ebenfalls geändert in "mail@universalschlichtungsstelle.de".

 

Unsere Rechtsabteilung nimmt dies zum Anlass, die Mitgliedsunternehmen darüber zu informieren, dass die Änderung des Namens und der E-Mail-Adresse von den Betrieben aktualisiert werden werden muss.

 

Die Vernachlässigung der Informationspflichten können Abmahnungen nach sich ziehen!



Betriebe, die seit dem 31.12. des Vorjahres mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, müssen Auskunft geben, ob sie an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen wollen.

 

Die Informationspflicht nach dem Entstehen einer Streitigkeit betrifft ausnahmslos alle Betriebe. Nach dem Entstehen einer Streitigkeit müssen dem Verbraucher die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle mitgeteilt werden.

 

Das Merkblatt der Rechtsberatung klärt über den Inhalt der Informationspflichten auf und unterstützt Sie mit Musterformulierungen.





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