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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Urlaub verjährt nicht, wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachkommt.Urlaub verjährt nicht

07.11.2022

Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt nicht automatisch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist. Weist ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht auf den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hin und fordert er den Arbeitnehmer nicht zu deren Inanspruchnahme auf, kann ein Urlaubsanspruch nicht verjähren. Das entschied der EuGH mit Urteil vom 22. September 2022 (Az.: C-120/21).

 

Den Sachverhalt, die Entscheidungsgründe sowie eine Bewertung des Zentralverbands des Handwerks (ZDH) können Sie dem nachfolgendem PDF entnehmen:



Die Entscheidung selber finden Sie unter  CURIA - Dokumente (europa.eu).




 

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