14.03.2016: WettbewerbsrechtUpdate: Leitfaden zur Impressumspflicht
Wettbewerbsrecht – So können Sie Abmahnungen vermeiden
Wer nicht aufpasst und seine Website mit fremden Federn schmückt, muss damit rechnen, Post vom Anwalt zu bekommen. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern kann richtig teuer werden. Beherzigt man einige Grundregeln, kann aber eigentlich kaum etwas schief gehen. Die Handwerkskammer Karlsruhe berät Sie deshalb gerne in Fragen des Wettbewerbsrechts.
Sie haben wegen Ihrer Werbung eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, die Ihnen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorwirft? Man will von Ihnen eine Unterlassungserklärung und Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren und pauschalen Schadenersatz)?
Ignorieren Sie eine Abmahnung, droht ein Gerichtsverfahren, das bei Vorliegen eines tatsächlichen Verstoßes erhebliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hervorrufen kann.
Daher sollten Sie über die Grenzen einer zulässigen Werbung und die Folgen unzulässiger Angaben informiert sein.
Auch die Angaben auf der Homepage Ihres Betriebs unterliegen Regeln, die bei Nichteinhaltung abmahnfähig sind. Unser Merkblatt "Impressumspflicht" gibt Ihnen Hinweise, worauf Sie achten müssen und wie Sie Abmahnungen vermeiden können.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie einen unserer Rechtsberater und erhalten Sie sofort eine fachkundige Auskunft, bevor Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten finden.