Titelbild Gesellenbrief
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Falscher Geselle aufgeflogenStrafurteil

22.10.2019

Wegen eines gefälschten Gesellenbriefs hat die Handwerkskammer Karlsruhe Strafanzeige erstattet, darüber informiert die Rechtsabteilung. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat rechtskräftig geurteilt, es erfolgte nun eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung zu 90 Tagessätzen. Zum Hintergrund: Der Angeklagte hatte sich einen Gesellenbrief aus dem Internet heruntergeladen. Als vermeintlicher Geselle im Maler- und Lackiererhandwerk erreichte der Mann eine Einstellung bei einem renommierten Unternehmen. Nachdem der Arbeitgeber Verdacht geschöpft und sich bei der Handwerkskammer nach der Echtheit der Urkunde erkundigt hatte, flog die Fälschung auf. Das Arbeitsverhältnis wurde mittlerweile beendet.



Walter Bantleon, Leiter des Bereiches „Recht und Handwerksrolle“ bei der Handwerkskammer Karlsruhe, betont, dass Urkundenfälschung kein Kavaliersdelikt ist und die Kammer bei Verdachtsfällen konsequent rechtliche Schritte einleitet. Laut Bantleon kommt es immer wieder vor, dass Gesellen- oder Meisterbriefe gefälscht werden. Er rät bei Verdachtsfällen mit der ausstellenden Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen. Keinen Spaß verstehe die Kammer zudem bei der unberechtigten Führung von Meistertiteln. Um das Renommee der handwerklichen Ausbildungsqualität zu schützen, leite die Kammer hier in jedem Fall rechtliche Schritte ein.

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